Allgemeine Geschäftsbedingungen
Jason Jattke, handelnd unter den Geschäftsbezeichnungen „Jattke Dienstleistungen“ und „Jattke Objektservice“ · Stollberger Straße 45H, 09380 Thalheim/Erzgeb. · Telefon 01556 3053333 · jj.dienstleistungen@gmail.com · Stand: September 2026
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Dienstleistungen zwischen Jason Jattke, handelnd unter den Geschäftsbezeichnungen „Jattke Dienstleistungen“ und „Jattke Objektservice“, Stollberger Straße 45H, 09380 Thalheim/Erzgeb. (nachfolgend „Auftragnehmer“) und dem jeweiligen Auftraggeber.
(2) Leistungsbereiche sind insbesondere Umzugsdienstleistungen und Transportfahrten, Entrümpelung und Haushaltsauflösung, Garten- und Grünflächenpflege, Winterdienst, hausmeisterliche Tätigkeiten, Kleinreparaturen und Möbelmontage sowie Gebäude- und Unterhaltsreinigung, jeweils ausschließlich in handwerksfreier Form.
(3) Verbraucher ist jede natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrags in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Einzelne Regelungen dieser AGB gelten ausdrücklich nur gegenüber einer der beiden Gruppen; dies ist jeweils gekennzeichnet.
(4) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Leistungen in Flyern, auf der Internetseite, im Unternehmensprofil oder in sonstigen Werbemitteln stellt kein bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung zur Anfrage.
(2) Angebote und Kostenvoranschläge des Auftragnehmers sind, sofern nicht ausdrücklich anders gekennzeichnet, 14 Tage ab Ausstellungsdatum gültig. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Angebots in Textform (Brief, E-Mail, Messenger-Nachricht) oder durch die einvernehmliche Aufnahme der Arbeiten zustande.
(3) Ein Kostenvoranschlag beruht auf den Angaben des Auftraggebers und einer Einschätzung des erkennbaren Aufwands. Er ist keine Garantie für die Endsumme. Zeigt sich während der Ausführung, dass die veranschlagte Summe voraussichtlich um mehr als 15 Prozent überschritten wird, informiert der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich; dieser kann den Vertrag dann kündigen und schuldet nur die bis dahin erbrachten Leistungen.
§ 3 Leistungsumfang und Mitwirkung des Auftraggebers
(1) Der Umfang der Leistung ergibt sich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder der schriftlichen Vereinbarung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
(2) Der Auftragnehmer erbringt ausschließlich handwerksfreie Tätigkeiten im Sinne der Handwerksordnung. Arbeiten, die einen Eintrag in die Handwerksrolle voraussetzen, insbesondere Elektro-, Gas-, Wasser- und Heizungsinstallationen sowie Arbeiten an tragenden Bauteilen, werden nicht ausgeführt.
(3) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Arbeitsflächen und Zugänge frei zugänglich sind, benötigte Halteverbotszonen rechtzeitig eingerichtet werden und Strom- sowie Wasseranschlüsse in erforderlichem Umfang zur Verfügung stehen. Wartezeiten, die der Auftraggeber zu vertreten hat, werden nach dem vereinbarten Stundensatz berechnet.
(4) Der Auftraggeber weist vor Leistungsbeginn auf Vorschäden, empfindliche Oberflächen, verdeckte Leitungen, Zugangsbeschränkungen sowie auf Gegenstände von besonderem Wert hin. Unterbleibt der Hinweis, haftet der Auftragnehmer für hieraus entstehende Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 4 Preise, Anfahrt und Zusatzkosten
(1) Es gelten die im Angebot genannten Preise. Ist keine Festpreisvereinbarung getroffen, wird nach Zeitaufwand zum vereinbarten Stundensatz abgerechnet; angefangene Viertelstunden werden auf die volle Viertelstunde aufgerundet. Die Mindestabrechnung beträgt 45,00 € je Einsatz.
(2) Bei allen Leistungen sind die ersten 15 Kilometer der einfachen Anfahrt ab Thalheim beziehungsweise Jena im Preis enthalten; darüber hinausgehende Kilometer werden mit 0,49 € je Kilometer berechnet. Eine gesonderte Anfahrtspauschale wird nicht erhoben.
(3) Entsorgungs-, Deponie- und Containerkosten, Materialkosten sowie Gebühren Dritter werden gesondert nach tatsächlichem Anfall und gegen Nachweis berechnet, soweit sie nicht ausdrücklich in einer Pauschale enthalten sind. Auf Materialkosten wird ein Aufschlag von 10 Prozent erhoben; der Beleg wird der Rechnung beigefügt.
(4) Gemäß § 19 Umsatzsteuergesetz (Kleinunternehmerregelung) wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen und erhoben. Alle Preise sind Endpreise.
§ 5 Zahlungsbedingungen und Anzahlung
(1) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Im Einzelfall kann Zahlung sofort bei Abnahme (bar oder per Überweisung) vereinbart werden; dies wird im Angebot oder in der Auftragsbestätigung gekennzeichnet.
(2) Bei Aufträgen mit einem Auftragswert ab 1.000,00 € ist eine Anzahlung in Höhe von 30 Prozent vor Leistungsbeginn fällig. Sie wird vollständig auf die Schlussrechnung angerechnet.
(3) Kommt der Auftraggeber in Verzug, ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu verlangen (gegenüber Verbrauchern fünf Prozentpunkte, gegenüber Unternehmern neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz). Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt vorbehalten.
(4) Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
§ 6 Termine, Stornierung und Kündigung
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich, sofern sie ausdrücklich als solche bestätigt wurden. Witterungsbedingte Verschiebungen bei Garten-, Winterdienst- und Außenarbeiten bleiben vorbehalten; der Auftragnehmer bietet in diesem Fall unverzüglich einen Ersatztermin an.
(2) Tritt der Auftraggeber vom Vertrag zurück oder sagt er einen verbindlich vereinbarten Termin ab, gilt folgende Staffel, gerechnet ab dem vereinbarten Leistungsbeginn: mehr als 7 Tage vorher kostenfrei; 7 bis 3 Tage vorher 25 Prozent des Auftragswerts; weniger als 3 Tage bis 24 Stunden vorher 50 Prozent des Auftragswerts; weniger als 24 Stunden vorher oder Nichterreichbarkeit am Termin 75 Prozent des Auftragswerts.
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden ist. Ersparte Aufwendungen und anderweitig erzielter Erwerb werden angerechnet.
(4) Das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für den Auftragnehmer insbesondere vor, wenn die Arbeitssicherheit am Einsatzort nicht gewährleistet ist oder der Auftraggeber notwendige Mitwirkungshandlungen trotz Fristsetzung unterlässt.
§ 7 Widerrufsrecht für Verbraucher
(1) Verbrauchern steht bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossen wurden, ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Die Einzelheiten ergeben sich aus der gesondert übergebenen Widerrufsbelehrung nebst Muster-Widerrufsformular, die Bestandteil des Vertrags ist.
(2) Soll die Leistung bereits innerhalb der Widerrufsfrist beginnen, ist hierfür das ausdrückliche Verlangen des Verbrauchers in Textform erforderlich. Widerruft der Verbraucher anschließend, schuldet er Wertersatz für die bis dahin erbrachten Leistungen.
§ 8 Abnahme und Mängelrechte
(1) Nach Fertigstellung erfolgt eine gemeinsame Abnahme. Bei Umzügen und Entrümpelungen wird ein Übergabe- und Abnahmeprotokoll erstellt. Verweigert der Auftraggeber die Abnahme trotz im Wesentlichen mangelfreier Leistung, gilt die Leistung nach Ablauf einer vom Auftragnehmer gesetzten angemessenen Frist als abgenommen.
(2) Offensichtliche Mängel und Transportschäden sind bei der Abnahme, spätestens innerhalb von drei Werktagen in Textform anzuzeigen. Gegenüber Unternehmern gilt die kaufmännische Rügepflicht entsprechend.
(3) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Auftragnehmer das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt diese zweimal fehl, kann der Auftraggeber mindern oder, bei erheblichen Mängeln, zurücktreten.
(4) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt gegenüber Verbrauchern zwei Jahre, gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Abnahme. Dies gilt nicht für Ansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
§ 9 Haftung
(1) Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
(3) Für Transportschäden im Rahmen von Umzugs- und Transportleistungen gelten ergänzend die gesetzlichen Bestimmungen des Frachtrechts, insbesondere §§ 451 ff. HGB. Die gesetzliche Haftungshöchstgrenze beträgt danach 620,00 € je Kubikmeter Laderaum.
(4) Für Bargeld, Schmuck, Wertpapiere, Sammlungen, Urkunden und vergleichbare Wertgegenstände wird keine Haftung übernommen, sofern diese nicht vor Beginn gesondert in Textform angemeldet und übergeben wurden. Der Auftraggeber wird gebeten, solche Gegenstände selbst zu transportieren.
§ 10 Entrümpelung, Entsorgung und Eigentum
(1) Bei Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen versichert der Auftraggeber, verfügungsbefugt über sämtliche zu räumenden Gegenstände zu sein. Er stellt den Auftragnehmer von Ansprüchen Dritter frei.
(2) Mit der Übergabe zur Entsorgung geht das Eigentum an den geräumten Gegenständen auf den Auftragnehmer über. Bei Haushaltsauflösungen wird der Erlös verwertbarer Gegenstände vom Rechnungsbetrag abgezogen und auf der Rechnung ausgewiesen. Lässt sich nichts verwerten, entsteht kein Abzug.
(3) Werden im Rahmen der Räumung Wertgegenstände, Bargeld oder persönliche Unterlagen aufgefunden, werden diese dem Auftraggeber übergeben und in einem Fundprotokoll dokumentiert.
(4) Die Entsorgung erfolgt ordnungsgemäß über zugelassene Entsorgungswege. Gefahrstoffe, Asbest, Altöl, Farben, Chemikalien, sonstige Sonderabfälle und Elektroaltgeräte werden nicht übernommen. Der Auftraggeber entsorgt diese selbst; auf Wunsch wird ein zugelassener Fachbetrieb benannt.
§ 11 Winterdienst
(1) Der Umfang der Räum- und Streupflicht richtet sich nach der jeweiligen kommunalen Satzung und der gesonderten Winterdienstvereinbarung. Der Auftragnehmer übernimmt die Verkehrssicherungspflicht nur im vertraglich festgelegten Umfang und innerhalb der vereinbarten Einsatzzeiten.
(2) Bei außergewöhnlichen Witterungslagen, insbesondere anhaltendem Schneefall, Eisregen oder Blitzeis, kann trotz ordnungsgemäßer Durchführung eine vollständige Gefahrlosigkeit nicht gewährleistet werden.
§ 12 Schlüssel und Zugang
(1) Übergebene Schlüssel werden gesondert protokolliert, verschlossen verwahrt und ohne Zuordnungshinweis auf Objekt oder Anschrift aufbewahrt.
(2) Für den Verlust eines Schlüssels haftet der Auftragnehmer nach den allgemeinen Regeln des § 9. Der Auftraggeber teilt vor Übergabe mit, ob der Schlüssel Teil einer Schließanlage ist.
§ 13 Datenschutz und Fotoaufnahmen
(1) Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragsdurchführung verarbeitet. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzinformation nach Art. 13 DSGVO, die dem Auftraggeber gesondert übergeben wird.
(2) Fotoaufnahmen zu Dokumentations- oder Werbezwecken erfolgen nur mit vorheriger, jederzeit widerruflicher Einwilligung des Auftraggebers in Textform.
§ 14 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit dadurch der Schutz zwingender Vorschriften des Staates des gewöhnlichen Aufenthalts nicht entzogen wird.
(2) Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand der Sitz des Auftragnehmers.
(3) Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
(4) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(5) Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung bereit. Der Auftragnehmer ist zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder bereit noch verpflichtet.