Umbau mit Zuschuss der Pflegekasse
Wenn jemand Pflegegrad hat, beteiligt sich die Pflegekasse an Maßnahmen, die das Wohnen erleichtern. Der Zuschuss beträgt derzeit bis zu 4.180 Euro je Maßnahme, nach § 40 Abs. 4 SGB XI.
Was ich übernehme
- Umzug in eine barrierearme Wohnung, mit Ein- und Ausräumen
- Schwellen abbauen, Rampen anlegen
- Haltegriffe setzen
- Möbel umstellen und anpassen, damit Wege frei werden
- Wohnung ausräumen, wenn Platz geschaffen werden muss
Was ich nicht übernehme
Bodengleiche Duschen, Türverbreiterungen, Badumbau und Treppenlifte sind Sanitär-, Tischler- und Bauarbeiten. Die macht ein Fachbetrieb, nicht ich. Wenn Ihre Maßnahme darauf hinausläuft, sage ich Ihnen das beim ersten Termin und nicht nach dem Kostenvoranschlag.
Der Ablauf
- 1
Termin vor Ort, kostenlos. Wir sehen uns an, was tatsächlich hilft.
- 2
Sie bekommen einen Kostenvoranschlag in der Form, die Pflegekassen erwarten.
- 3
Sie reichen ihn bei Ihrer Pflegekasse ein. Die Unterlagen dafür bekommen Sie von mir vollständig.
- 4
Nach der Bewilligung wird ausgeführt.
- 5
Rechnung zum Einreichen, mit getrennt ausgewiesenen Posten.
Über den Antrag entscheidet Ihre Pflegekasse, nicht ich. Ich liefere Kostenvoranschlag und Unterlagen, den Antrag stellen Sie oder die pflegebedürftige Person. Eine Bewilligung kann niemand zusagen, und wer das tut, sollte Sie misstrauisch machen.
Für Pflegedienste, Sozialdienste und Betreuer
Wenn Sie einen Fall weitergeben, bekommen Sie eine Rückmeldung, was daraus geworden ist. Termine innerhalb einer Woche, Kostenvoranschlag innerhalb von drei Werktagen nach dem Termin. Sie können mich direkt anrufen, bevor Sie mit der Familie sprechen.